AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (infolge AGB’s genannt)

1. Für alle Rechtsgeschäfte von einzigartig und perfekt(children-fun, Kindertagespflege, Organisation von Feierlichkeiten & Verleih von Candy- und Salty sowie Cocktail Bars), Marion Hess, Bundesstraße 7, 77855 Achern folgen „einzigartig und perfekt“ genannt, insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/Lieferanten gelten nur insoweit, als das „einzigartig und perfekt“ Ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau (ebenes Gelände, Größe ,…), sowie die Zufahrt mit großen Transporter für den Auf- und Abbau (Be – und Entladen), möglich ist. Eventuell anfallende Mautgebühren im Ausland trägt der Mieter Ausführung Zeichen, diese werden von uns vorgelegt und nachträglich in Rechnung gestellt. Punkt der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Der Kunde trägt die Kosten für Wartezeit die cf durch mangelhafte Platzverhältnisse entstehen.

 3. Der Mieter/Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf und Abbau, sofern, die in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/Veranstalter den nicht nach, wird jeweils für den auf minus und Abbau eine Pauschale in Höhe von 150 € schräg. Netto pro Helfer fällig.

4. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt die dem Kunden. Bei Aufträgen mit Betreuung durch „einzigartig und perfekt“ stellt der Kunde für Fahrzeuge von „einzigartig und perfekt“ kostenlose Parkmöglichkeiten am Auftragsort zur Verfügung.

 5. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA, TÜV-Abnahme, Ordnungsamt) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden (soweit nichts anderes vertraglich festgelegt wurde), der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.

6. Es kann im Bedarfsfall eine Verankerung mit Erdnägeln (Heringen, Schrauben/dübeln ,…) Erforderlich sein. Der Kunde trägt die Kosten für Schäden durch die Verankerung im Boden.

7. Bei allen aufblasbaren Spielgeräten und sonstigen elektrischen Geräten wird jeweils ein Stromanschluss (230 Volt/16 großer) benötigt. Entstehen Anschlusskosten und die verbrauchten Strom- und/oder Wasserkosten und andere trägt der Kunde.

8. Dem Personal von „einzigartig und perfekt“ werden pro Veranstaltungstag (7 Stunden) 30m. Pause gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechen verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Kunde zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Kunden über.

9. Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass diese ab Windstärke 5, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten die Luft sofort abzulassen. Verstöße der Kunden gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden, eine Haftung von „einzigartig und perfekt“   ist ausgeschlossen.

10. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten gemäß der mit den Geräten ausgehändigten Gebrauchsanweisung oder mündlich erteilten Einweisung. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte. Der Kunde wird auf den Abschluss eine eigene Haftpflichtversicherung hingewiesen.

11. „einzigartig und perfekt“ übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Der Kunde ist aufsichtspflichtig, unbeschadet der Übertragung solche Pflichten auf Dritte.

12. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung „einzigartig und perfekt“ zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen, die Geräte nicht mehr betrieben werden.

13. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken. Werden Mietgeräte nicht in ihrer Verpackung eingepackt, Sind viel zu groß zusammengelegt, nass und/oder verschmutzt, wird ein Aufpreis für den erhöhten Arbeitsaufwand von 30 bis 60 € zusätzlich berechnet.

 14. Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch wieder Entrichtung des entsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiterer Schaden, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt.

15. Die Kosten notwendiger Reparaturen, neu Beschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Kunde. Bei Selbstabholung – auch durch von ihm beauftragte – trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit im vollen Umfang für eine verspätete Rückgabe.

II. Angebote und Vertragsabschlüsse

  1. Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
  2. Zweitens die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  3.  Drittens Teillieferungen von „einzigartig und perfekt“  sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  4. 4. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeiten kann der Käufer keinen Schadenersatz verlangen.
  5. Aktionszeit der Attraktionen und die Einsatzzeiten der Betreuung bzw. Aufsicht beträgt maximal 7 Stunden bei Tagesveranstaltungen (inklusive 30 Minuten Pause) sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung erwähnt ist.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Achern.

2. Ohne besondere Vereinbarung gilt als Zahlungsweise bar oder per Überweisung 8 Tage vor der ersten Veranstaltungstag als vereinbart.

3. Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug bei Empfangs Name des Geräts, bei Dienstleistungen durch einen Künstler nach deren Erbringung, in bar.

4. Der Kunde kommt nach erfolgter Mahnung, spätestens 30 Tage nach seid Leistungserbringung mit der Zahlung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen cf. Verzugszinsen in Höhe von 12 % zu. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschaden bleibt den Vertragsparteien vorbehalten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir je Mahnung/Erinnerung 12 €. Dungs kosten.

5. Wie auf Rechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist ermächtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Käufer hinsichtlich der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an den Verkäufer ab.

7. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.

8. Bei Selbstabholer wird eine Kaution in Höhe von mindestens 100 € je Gerät berechnet. Die Kaution wird bei Rückgabe des Geräts (sauber, trocken und ohne Schäden) nach unserer Prüfung zurückgezahlt oder überwiesen.

9. „einzigartig und perfekt“  ist berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.

IV. Mängel, Gewährleistung, Haftung

1. Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf Unversehrtheit. Bei Transportschäden, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Spediteur. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet vom Tage des Gefahrübergangs an dabei wird vorausgesetzt, dass der Liefergegenstand nachweisbar infolge eines dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten, Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder seine Gebrauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, angezeigt werden. Unterbleibt, die Anzeige, entfällt jegliche Gewährleistung. Im Fall der Gewährleistung wird der wird dem Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz zugesagt.

2. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Diese gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Lieferanten, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf nützliche Abnutzung, so ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nicht. Bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemische oder elektrochemische oder elektrische Einflüsse entsteht, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

4. Nimmt der Besteller Veränderungen an dem Liefergegenstand, dem Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigenen Instandsetzungen – oder Wartungsarbeiten durch einen Mitarbeiter oder Lieferanten nicht autorisierte dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.

 5. Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollen Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mieter für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten und bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

6. Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch „einzigartig und perfekt“ stattfindet haftpflichtversichert.

7. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht stattfinden oder das nicht richtige Funktionieren von Veranstaltungen oder Geräte verschuldet wurden.

 8. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen  keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.

V. Rücktritt

1. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und soll mit Zugangsnachweis (z.B. per Einschreibe/Rückschein) erfolgen.

 2. Bis 30 Tage vor der Veranstaltung ist das Stornieren kostenfrei.

 3. Wird der Rücktritt danach mitgeteilt, werden:

* 29 bis 8 Tage vor der Veranstaltung werden 30 % der Vertragssumme

* 7 – 4 Tage vor der Veranstaltung werden 50 % der Vertragssumme

* 3 – 1 Tag vor der Veranstaltung werden 80% der Vertragssumme

in Rechnung gestellt. Bis zu 75% von dieser Summe werden bei einer erneuten Buchung innerhalb von 365 Tagen an der neuen Rechnung berücksichtigt.

4. Wird am Tag der Veranstaltung abgesagt, werden 100% der Vertragssumme in Rechnung gestellt.

VI. Schlussbestimmung

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen, in dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.